Judendurchgangslager

Flüchtlingslager

Verfolgung von Sinti und Roma

Am 16. Mai 1944 fand in den Niederlanden eine große Razzia statt. 578 Sinti und Roma wurden festgenommen und ins Lager Westerbork gebracht. Vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs reisten rund 4.500 Sinti und Roma mit ihrem Geigenspiel und ihren Handelswaren durch die Niederlande. 1943 wurden sie in großen Wohnwagenlagern untergebracht. Sie durften nicht frei herumziehen. Einige der Sinti und Roma zogen aus Angst vor der Deportation in Häusern ein.

Am 14. Mai 1944 schickte der deutsche Besatzer ein Telegramm an verschiedene niederländische Polizeidienststellen mit dem Auftrag, „[…] alle in den Niederlanden wohnenden Personen, die das Kennzeichen von Zigeunern besitzen, zentral zu verhaften". Alle Sinti- und Roma-Familien mussten ins Lager Westerbork gebracht werden.

In Westerbork wurde deutlich, dass die niederländische Polizei den Begriff „Zigeuner" zu weit ausgelegt hatte. Es stellte sich heraus, dass es sich bei den ca. 200 Personen nicht um Sinti oder Roma, sondern um Reisende (Wohnwagenbewohner) handelte. Sie wurden kurz nach ihrer Ankunft freigelassen. Mehr als 50 Sinti und Roma besaßen zudem einen Pass eines neutralen oder verbündeten Landes. Auch sie durften das Lager verlassen.

Fragen, auf die es keine Antworten gab
Die restlichen knapp 250 Sinti und Roma kamen in den Strafbereich des Lagers Westerbork. Drei Tage lang wurden sie hier von der jüdischen Ordedienst (OD) des Lagers bewacht. Edgar Weinberg war einer der OD-Wächter: „Es war eine seltsame Gruppe, die ins Lager gebracht wurde. Sie waren keine Juden, sondern Zigeuner. Wir hatten den Befehl, die Zigeuner nachts zu bewachen. Da waren wir also, mit einer großen Taschenlampe im Anschlag. Ab und zu kamen Frauen und stellten uns vorsichtige Fragen, was mit ihnen geschehen würde. Das waren Fragen, die auch wir nicht beantworten konnten“.

Am 19. Mai 1944 wurden 247 Sinti und Roma aus dem Lager Westerbork in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Eine von ihnen war Settela Steinbach, heute weltberühmt für die Filmaufnahmen, die an diesem Tag bei der Waggonöffnung in Westerbork von ihr gemacht wurden. Settela wurde 1934 in Borne geboren. Während des Zweiten Weltkriegs lebte sie mit ihren neun Geschwistern in einem Wohnwagenlager in der Nähe von Eindhoven. Am 16. Mai 1944 kam Settela im Lager Westerbork, in der Baracke 69. Drei Tage später wurde sie deportiert.

Zeuge der Abreise
Dieser Transport wurde vom Lagerhäftling Rudolf Breslauer auf dem Westerbork-Film festgehalten. Sintezza Crasa Wagner, die im gleichen Wagen wie Settela war, sagte über die Abreise aus dem Lager Jahre nach dem Krieg aus. Und über Settela. „Ich saß mit diesem Mädchen im Wagen. Ich saß flach hinter ihr auf dem Boden, und sie stand vor der Tür. Ihre Mutter rief ihr zu, sie solle da verschwinden. Denn wir hörten, dass draußen an den Türen Riegel waren. „Raus da!“ rief die Mutter, „sonst bleibt dein Kopf da drin stecken!“ Ich glaube, sie beobachtete einen Hund, der außerhalb des Zuges lief. Ihre Mutter hat sie am Ende von der Tür weggezogen“

Am 22. Mai 1944 kamen die deportierten Sinti und Roma in Auschwitz-Birkenau an. Sie waren in einem speziellen „Zigeunerlager" untergebracht, einem Teil von Birkenau, in dem in dieser damals mehr als 22.000 Sinti und Roma inhaftiert waren. Ende Juli 1944 wurde das „Zigeunerlager" evakuiert. Die noch arbeitsfähigen Sinti und Roma wurden in andere Lager verlegt. Diejenigen, die zurückblieben, wurden ermordet.

Von den 247 Sinti und Roma, die aus dem Lager Westerbork deportiert wurden, überlebten nur 32 den Krieg. Settela Steinbach wurde am 3. August 1944 in den Gaskammern von Auschwitz-Birkenau ermordet.

Settela Steinbach klein

Anti-jüdische Maßnahmen

In den ersten Wochen der Besatzung ließen die Nationalsozialisten die Juden noch in Ruhe, wenn auch fanatische Mitglieder der NSB (Nationaal-Socialistische Beweging) bereits schnell begannen, Juden zu belästigen. Dabei blieb es jedoch nicht. Das erste, am 1. Juni 1940 ausgerufene Verbot, im Luftschutz eine Funktion einzunehmen, erschien noch relativ harmlos. Doch als man zwei Monate darauf ein Verbot des rituellen Schlachtens verhängte, wurde der gläubige Jude ins Herz getroffen. Bezeichnend war es, wie die Nationalsozialisten dies als Maßnahme zum Schutz der Tiere verpackten. Nach und nach wurden die Juden in den Niederlanden immer mehr von der übrigen Bevölkerung getrennt. Es wurden eine ganze Reihe an Verordnungen erlassen. So mussten Juden aus dem kulturellen Leben entfernt werden, wurden jüdische Betriebe gesondert registriert und es wurde präzise definiert, wer als Jude betrachtet wird.

Nach der verpflichtenden Ariererklärung erfolgte die rasche Entlassung jüdischer Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst. Sie mussten die Ministerien, Gemeindeverwaltungen, Universitäten und Schulen verlassen. Diese Entlassungen waren für die meisten Juden härter, als alle anderen Maßnahmen auf dem Papier. Wer entlassen wurde, war vollständig gesellschaftlich ausgeschlossen. Schlägereien im jüdischen Viertel in Amsterdam verstärkten die Grimmigkeit weiter. Immer mehr nichtjüdische Amsterdamer schlugen sich auf die Seite ihrer diskriminierten Mitbürger. Eine Razzia, bei der 400 jüdische Männer festgenommen wurden, brachte das Fass zum Überlaufen. Am 25. Februar 1941 brach der Februarstreik aus. Hintergrund war der Zorn über die Jagd auf Juden, die Verbitterung über die zunehmende Armut und die Unzufriedenheit unter den Arbeitern. Trotz der Proteste fuhr kurze Zeit später vom Lager Schoorl der erste Zug der Festgenommenen ins Konzentrationslager Buchenwald. Wer überlebte, wurde später nach Mauthausen gebracht.

Im Jahr 1941 wurde die Trennung zwischen Juden und Nichtjuden stets rigoroser durchgeführt. An Gaststätten, Schwimmbädern, Sportplätzen, Museen, Zoos, Bibliotheken, Theatern, Märkten und an unzähligen andern öffentlichen Einrichtungen wurde das Hinweisschild “Für Juden verboten” angebracht. Die Juden mussten ihr Geld abgeben, ihre Betriebe wurden beschlagnahmt und Vereine hatten sie auszuschließen. Ab November durften sie sogar nicht mehr ohne Genehmigung reisen. Am 2. Mai 1942 wurde das Tragen des Judensterns zur Pflicht. Kurz danach wurde mit der Deportation der Juden aus den Niederlanden begonnen. Zu diesem Zweck wurde das Lager Westerbork ab dem 1. Juli 1942 als “Polizeiliches Judendurchgangslager” genutzt.

Untertauchen

Etwa 25.000 jüdische Niederländer versuchten, sich der Deportation zu entziehen, indem sie untertauchten. Die Entscheidung, unterzutauchen, war schwierig. Der SD und niederländische Agenten übten eine strenge Kontrolle aus und machten Jagd auf Juden. Von allen Juden, die während des Zweiten Weltkriegs in den Niederlanden untergetaucht sind, haben wahrscheinlich zwei Drittel überlebt.

Um unterzutauchen, war in der Regel viel Geld nötig. Es gab fast keine Unterschlupfadressen, wo sich die Untergetauchten vollständig selbst versorgen konnten und wollten. Auch der Transport war ein großes Problem: Es gab kaum Autos und die öffentlichen Verkehrsmittel wurden intensiv kontrolliert.

In der Regel erhielten die untergetauchten Juden Hilfe von nicht-jüdischen Niederländern. Organisationen wie die Nationale Organisation zur Unterstützung von Tauchern und Studenten des Utrechter Kinderkomitees halfen jüdischen Erwachsenen und Kindern, aus dem öffentlichen Leben zu verschwinden. Dies war ein äußerst riskantes Geschäft. Es war nicht nur nervenaufreibend, das Risiko der Todesstrafe bei Entdeckung war ständig präsent.

Kopfgeld
Ab 1943 erhielten die Angehörigen des Sicherheitsdienstes (SD) für jeden verhafteten Juden eine Prämie. Zwischen März und September 1943 trieb die Henneicke-Kolonne in Amsterdam mehr als 8.000 Juden zusammen. Für jeden verhafteten Juden erhielten die Mitglieder mindestens 7,50 Gulden an "Kopfgeld". Bis zum Herbst 1944 war die Prämie auf 40 Gulden pro Jude gestiegen.

  • European Heritage Label
  • Unesco

Lage und Anfahrt

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