Anti-jüdische Maßnahmen
In den ersten Wochen der Besatzung ließen die Nationalsozialisten die Juden noch in Ruhe, wenn auch fanatische Mitglieder der NSB (Nationaal-Socialistische Beweging) bereits schnell begannen, Juden zu belästigen. Dabei blieb es jedoch nicht. Das erste, am 1. Juni 1940 ausgerufene Verbot, im Luftschutz eine Funktion einzunehmen, erschien noch relativ harmlos. Doch als man zwei Monate darauf ein Verbot des rituellen Schlachtens verhängte, wurde der gläubige Jude ins Herz getroffen. Bezeichnend war es, wie die Nationalsozialisten dies als Maßnahme zum Schutz der Tiere verpackten. Nach und nach wurden die Juden in den Niederlanden immer mehr von der übrigen Bevölkerung getrennt. Es wurden eine ganze Reihe an Verordnungen erlassen. So mussten Juden aus dem kulturellen Leben entfernt werden, wurden jüdische Betriebe gesondert registriert und es wurde präzise definiert, wer als Jude betrachtet wird.
Nach der verpflichtenden Ariererklärung erfolgte die rasche Entlassung jüdischer Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst. Sie mussten die Ministerien, Gemeindeverwaltungen, Universitäten und Schulen verlassen. Diese Entlassungen waren für die meisten Juden härter, als alle anderen Maßnahmen auf dem Papier. Wer entlassen wurde, war vollständig gesellschaftlich ausgeschlossen. Schlägereien im jüdischen Viertel in Amsterdam verstärkten die Grimmigkeit weiter. Immer mehr nichtjüdische Amsterdamer schlugen sich auf die Seite ihrer diskriminierten Mitbürger. Eine Razzia, bei der 400 jüdische Männer festgenommen wurden, brachte das Fass zum Überlaufen. Am 25. Februar 1941 brach der Februarstreik aus. Hintergrund war der Zorn über die Jagd auf Juden, die Verbitterung über die zunehmende Armut und die Unzufriedenheit unter den Arbeitern. Trotz der Proteste fuhr kurze Zeit später vom Lager Schoorl der erste Zug der Festgenommenen ins Konzentrationslager Buchenwald. Wer überlebte, wurde später nach Mauthausen gebracht.
Im Jahr 1941 wurde die Trennung zwischen Juden und Nichtjuden stets rigoroser durchgeführt. An Gaststätten, Schwimmbädern, Sportplätzen, Museen, Zoos, Bibliotheken, Theatern, Märkten und an unzähligen andern öffentlichen Einrichtungen wurde das Hinweisschild “Für Juden verboten” angebracht. Die Juden mussten ihr Geld abgeben, ihre Betriebe wurden beschlagnahmt und Vereine hatten sie auszuschließen. Ab November durften sie sogar nicht mehr ohne Genehmigung reisen. Am 2. Mai 1942 wurde das Tragen des Judensterns zur Pflicht. Kurz danach wurde mit der Deportation der Juden aus den Niederlanden begonnen. Zu diesem Zweck wurde das Lager Westerbork ab dem 1. Juli 1942 als “Polizeiliches Judendurchgangslager” genutzt.